• Ich überprüfe und begleite Schenkungen und Übertragungen von Immobilien von Eltern auf deren Kinder oder Enkel, im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Oft ist dabei die steuergünstige Übertragung der Immobilie gegen Nießbrauch ein Thema. 
  • Ich überprüfe und begleite Kaufverträge hinsichtlich Immobilien. Derartige  Kaufverträge sind häufig sehr umfangreich und anspruchsvoll. Je größer und kostspieliger die Immobilie, desto mehr sollte man vorab die Einzelheiten des Rechtsgeschäftes vorab klären, sinnvolle Regelungen vereinbaren und diese im Vertrag sachgerecht abbilden.
  • Ich berate und vertrete meine Mandanten im Rahmen von Zwangsverkäufen von Immobilien, also bei Teilungs- und Zwangsversteigerungen. Dies kann insbesondere vorkommen bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und bei Scheidungen.