Im Familienrecht bin ich für meine Mandanten in erster Linie tätig bei der Vertretung und Unterstützung in Scheidungsverfahren mit der rechtlichen Klärung sämtlicher Folgeprobleme, wie

  • Unterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • Ehewohnung
  • Haushaltsgegenstände
  • Nebengüterrecht
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • gemeinsame Schulden
  • erbrechtliche Probleme, die durch Trennung und Scheidung entstehen

Desweiteren bin ich vorsorgend und beratend tätig bei der Erstellung und Prüfung von Eheverträgen, insbesondere auch unter Berücksichtigung der erbrechtlichen Situation. Häufig berate ich auch bei familienrechtlichen Angelegenheiten mit Auslandsbezug.