Vor dem Erbfall
Ich berate Personen, die ihren Nachlass planen und eine Erbfolge nicht nach dem Gesetz wünschen, sondern nach Ihren eigenen Vorstellungen, insbesondere auch im Hinblick auf Vermeidung bzw. Verringerung der Erbschaftssteuer.

Beispiele meiner Tätigkeit sind:

  • Gestaltung von Testamenten, z. B. Einzeltestament, Ehegattentestament, Unternehmertestament, Behindertentestament, Testament für Überschuldete
  • Gestaltung von Verträgen hinsichtlich Schenkungen und Übertragungen zu Lebzeiten und vorweggenommener Erbfolge
  • Gestaltung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen

Nach dem Erbfall
Ich berate und unterstütze Personen, die Rechte an einem Nachlass haben. Dabei bin ich sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich tätig.

Beispiele meiner Tätigkeit sind:

  • Durchsetzung der Rechte des Erben
  • Durchsetzung der Rechte von Pflichtteilsberechtigten
  • Durchsetzung der Rechte von Vermächtnisnehmern
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Durchführung von Erbscheinsverfahren
  • Testamentsvollstreckung
  • Nachlassabwicklung
  • Erbschaftssteuerliche Beratung
  • Beratung hinsichtlich des internationalen Erbrechts

Neben der klassischen Anwaltstätigkeit bin ich auch als Referent im Erb- und Familienrecht tätig.